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Barrierefreiheit nach BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ob Ihre Kanzlei darunter fällt, hängt von Größe und Angebot ab, das prüfen Sie besser selbst. Gut bedienbar sollte die Seite ohnehin sein.
- Norm
- WCAG 2.1 Stufe AA
- Gilt seit
- 28. Juni 2025
- Leistung
- Technik und Dokumentation

Kriterien
Sehen, bedienen, verstehen, verlässlich bleiben.
Gemessen wird gegen WCAG 2.1 Stufe AA. Das klingt technisch, meint aber vier Dinge.
- KriteriumWas geprüft wirdWCAG 2.1
- Kontrast Kontraste, die auch bei schlechtem Licht tragen. 1.4.3
- Tastatur Jede Funktion mit der Tastatur erreichbar, und sichtbar, wo der Fokus steht. 2.1.1 · 2.4.7
- Semantik Saubere Semantik, damit ein Screenreader die Seite vorlesen kann. 1.3.1
- Formulare Formularfelder mit echter Beschriftung, nicht nur mit Platzhaltertext. 3.3.2
- Vergrößerung Text, der sich auf 200 Prozent vergrößern lässt, ohne dass das Layout bricht. 1.4.4
- Farbe Keine Information allein über Farbe. 1.4.1
Vorgehen
Wir liefern die technische Umsetzung und die Dokumentation.
Abgrenzung
Die rechtliche Bewertung, ob und wie das Gesetz Sie trifft, bleibt bei Ihnen.
- Prüfung
Prüfung Ihrer bestehenden Seite gegen WCAG 2.1 AA, mit Bericht.
- Umsetzung
Umsetzung der Punkte, die technisch zu lösen sind.
- Erklärung
Entwurf einer Erklärung zur Barrierefreiheit, Inhalt und Freigabe bei Ihnen.
- Nachprüfung
Nachprüfung nach der Umsetzung, damit nichts wieder herausfällt.
Passt dazu
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Kanzlei.
30 Minuten, kostenlos. Wir sehen uns Ihren aktuellen Auftritt an und sagen Ihnen ehrlich, was sich lohnt.
Ansprechpartner
Viktor Groß-Hardt
Sie sprechen mit der Person, die Ihre Seite baut. Es gibt keine Zwischenschicht und keinen Subunternehmer.